Verhaltensregeln beim Schifahren
Im Land Salzburg gilt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Schifahren Helmpflicht! Für Erwachsene wird das Tragen eines Helmes dringend empfohlen.
Unbedingt zu beachten sind Pistensperren! Während der Nacht werden die Pisten präpariert, wobei die Pistengeräte teilweise Seilzüge benutzen, um Pisten mit starker Steigung zu präparieren. Die Pisten während dieser Zeit zu befahren kann daher zu schlimmen Unfällen führen. Die jeweiligen Zeiten der Pistensperren werden in den jeweiligen Schigebieten bekannt gegeben.
Als Maßstab für ein sicheres und verantwortungsvolles Verhalten eines jeden Schifahrers gelten die 10 FIS-Verhaltensregeln:
- Rücksicht auf die Anderen:
Jeder Pistenteilnehmer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
- Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise:
Jeder Pistenteilnehmer muss Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände- und Witterungsverhältnissen anpassen.
- Wahl der Fahrspur:
Der von hinten kommende Pistenteilnehmer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Pistenteilnehmer nicht gefährdet.
- Überholen:
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Pistenteilnehmer für alle seine Bewegungen Raum lässt.
- Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren:
Jeder Pistenteilnehmer, der in eine Abfahrtsstrecke einfahren oder ein Pistengelände queren (traversieren) will, muss sich zuvor nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dasselbe gilt auch nach jedem Anhalten.
- Verweilen auf der Abfahrt:
Jeder Pistenteilnehmer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrtsstrecke aufzuhalten. Ein gestürzter Pistenteilnehmer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich wieder frei machen.
- Aufstieg und Abstieg:
Der aufsteigende Pistenteilnehmer darf nur den Rand einer Abfahrtsstrecke benützen. Dasselbe gilt für den Pistenteilnehmer, der zu Fuß absteigt.
- Beachten der Zeichen:
Jeder Pistenteilnehmer muß die Zeichen (Markierungen und Hinweisschilder) auf den Abfahrtsstrecken beachten.
- Verhalten bei Unfällen:
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
- Ausweispflicht bei Unfällen:
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Notrufnummern:
- Euronotruf: 112
- Rettung: 144
- Bergrettung: 140
- Polizei: 133
- Feuerwehr: 122